Selbstbestimmung statt Begutachtung: Reform des „Transsexuellen-Gesetzes“ in der Kritik

Selbstbestimmung statt Begutachtung: Reform des „Transsexuellen-Gesetzes“ in der Kritik

Im Mai diskutierten Politiker*innen über eine Reform des sogenannten Transsexuellen-Gesetzes. Wir haben uns damals mit Nick getroffen, um darüber zu sprechen – er ist Teil des Kollektivs trans*inter*action und leitet zusammen mit anderen eine Trans*InterJugendgruppe in Leipzig.

Anmerkung: Im Text verwenden wir „trans*“ auf Nicks Wunsch hin mit Sternchen. Es soll an dieser Stelle bedeuten, dass Raum bleibt für alle Varianten: transident, transgender, transsexuell sowie alle selbstgegebenen Benennungen.

 

Alica: Hey Nick! Wir wollen uns ja über trans*-Themen unterhalten. Für Menschen, die den Begriff entweder nicht kennen oder nicht genau wissen, was das ist: Kannst du kurz erklären, was es mit Transgeschlechtlichkeit auf sich hat?

Nick: Trans* sind Menschen, deren Geschlecht nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen gesellschaftlich – bereits bei der Geburt – zugeschrieben wird. Also zum Beispiel Personen, denen immer gesagt wurde, sie seien ein Mädchen bzw. eine Frau, die sich aber nicht als Frau identifizieren.

[Anmerkung der Redaktion: Wenn du mehr über darüber erfahren möchtest, was es bedeutet, trans* zu sein, haben wir hier ein paar Links für dich. Eine Doku von AufKlo [klick!], einen Beitrag über Online-Dating als trans*-männliche Person [klick!] und eine Rezension von dem Buch „Nicht nur Mütter waren schwanger“, in dem es auch um Transgeschlechtlichkeit und Schwangerschaft geht [klick!].]

Alica: Nun gibt es aktuell Aktionen und Gespräche wegen der Reform des sogenannten ‚Transsexuellen-Gesetzes‘. Kannst du erklären, was es mit diesem Gesetz auf sich hat?

Nick: Das sogenannte Transsexuellen-Gesetz, oder kurz TSG, existiert seit 1981 und regelt die Vornamens- und Personenstandsänderung für trans* Personen. Für eine Person, der bei der Geburt ein Jungenname gegeben wurde, die sich aber gar nicht als als Junge identifiziert, ist es möglicherweise sehr wichtig, sich einen anderen Namen aussuchen zu können. Personenstand meint die amtliche Eintragung des Geschlechts, im Reisepass zum Beispiel. Das TSG regelt die Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um hier eine Änderung vorzunehmen.

In den 80ern konnte man das TSG noch als fortschrittlich für die Zeit sehen. Mittlerweile ist es aber extrem veraltet. Es enthielt ganz viele sehr diskriminierende Regelungen: zum Beispiel den Zwang, sich scheiden zu lassen, den Zwang sich operieren lassen zu müssen oder auch den Zwang zur Sterilisation. Nicht alle trans* Personen möchten Operationen – das macht sie nicht weniger trans*. Viele dieser Regelungen wurden durch das Bundesverfassungsgericht bereits gekippt. Mittlerweile ist dieses Gesetz ausgehöhlt, aber es schreibt immer noch ein Gerichtsverfahren sowie eine zweifache pathologisierende Begutachtung durch Mediziner*innen, Psycholog*innen oder Psychiater*innen vor. Pathologisierend bedeutet sozusagen: „Trans* als krank erklärend“. Bei Homosexualität war das auch so: Sie galt lange Zeit als psychische Störung und wurde erst 1990 offiziell aus dem Krankheitskatalog der Weltgesundheitsorganisation gestrichen. Bei trans* passiert genau diese Entpathologisierung gerade: Transgeschlechtlichkeit gilt in der nächsten Fassung dieses Krankheitskatalogs nicht mehr als Persönlichkeitsstörung. Das heißt, man ist hier eigentlich weiter, das ist aber noch nicht im Reformentwurf des TSG angekommen.

Alica: An diesen Regelungen soll sich ja aktuell was ändern. Wie sieht die geplante Reform aus und warum findet ihr als Aktivist*innen die nicht gut?

Nick: Erstmal ist es natürlich sehr schön, dass endlich eine Reform kommt. Das wird seit Jahren und Jahrzehnten gefordert. Das Problem bei dieser Reform ist, dass sie eigentlich keine wirkliche Verbesserung bringt. Ein paar kleine positive Änderungen gibt es, vieles bleibt aber so wie es ist und einige Verschlechterungen gibt es auch.

Das Positive ist, dass die beiden geforderten Gutachten, die wirklich sehr teuer sind – 1.500 bis 3.000 Euro – nicht mehr selbst gezahlt werden müssen. Das Problem ist aber, dass weiterhin an dieser Begutachtung festgehalten wird. Die heißt jetzt etwas beschönigend „Beratung“, wird aber weiterhin von Mediziner*innen und Psycholog*innen durchgeführt, es gibt weiterhin einen Zwang dazu und am Ende wird eine begründete Bescheinigung ausgestellt – das hat also ganz klar weiterhin einen Begutachtungscharakter.

Alica: Ein Punkt, den ihr bestimmt oft hört und der ein Grund sein könnte, warum so sehr daran festgehalten wird: Einige Menschen sind sich bestimmt sicher, dass es sinnvoll wäre, wenn jemand, der*die sich scheinbar „objektiv“ mit dem Thema auskennt eine Art Expert*innen-Gespräch mit der betroffenen Person führt, um sicherzugehen, dass das nicht nur „eine Laune“ ist. Wie lässt sich gegen so eine Aussage argumentieren?

Nick: Damit wird diese Pathologisierung, die Deutung als Krankheit, festgeschrieben. Es wird gesagt: Eine Person kann das selbst nicht richtig entscheiden, sondern es braucht Fachpersonal, das aus der Medizin oder der Psychologie kommt, das da drauf gucken muss und das dann objektiv beurteilen kann. Das ist in unserer Gesellschaft leider sehr verankert, dass alles, was von der Norm abweicht, als krank gilt. So ist das auch bei vielen anderen vermeintlichen psychischen Krankheiten: Frauen, die als hysterisch bezeichnet werden und so weiter.

Dann hat das auch so was Bevormundendes: dass andere vermeintlich besser wissen, was für die Person gut ist, als die Person selbst. Die Frage ist ja: Wer sind denn die wirklichen Expert*innen für das Geschlecht einer Person? Das sind natürlich die Personen selbst! Wer soll denn besser als ich selbst wissen, welches Geschlecht ich habe?

Alica: Danke für den Einschub, nun zurück zu der Reform. Es wird auch eine Änderung in Bezug auf das Gerichtsverfahren geplant, oder?

Nick: Momentan muss man diese zwei Gutachten beim Gericht einreichen und dann entscheidet ein*e Richter*in über den Antrag zur Namens- und Personenstandsänderung. Das bleibt weiterhin bestehen. Es ist eigentlich unverständlich, warum ein Gericht das mitentscheidet. Wenn ich heirate und meinen Namen ändere, entscheidet darüber auch kein Gericht. Wieder das Problem, dass hier fremdbestimmt wird und das auch noch mit staatlicher Autorität. Das ist ganz problematisch und auch Richter*innen haben da ihre Handlungsspielräume, die sie teilweise sehr zu Ungunsten der betroffenen Personen nutzen. Das sieht man am Beispiel des Leipziger Amtsgerichts, von dem sehr gut dokumentiert ist, dass es da verschiedene Schikanen gegenüber den antragsstellenden Personen gab.

Und zum Thema Schikanen: Eine neue Regelung wurde in diese Reform mit reingeschrieben, welche die Situation sogar noch schlechter macht. Vor Gericht sollen nun Ehepartner*innen zu dem Geschlecht der antragstellenden Person befragt werden können. Damit wird ein ganz krasses Macht- und Abhängigkeitsverhältnis geschaffen – auf einmal dürfen da Ehepartner*innen, die vielleicht selbst trans*feindlich sind, mitreden. Das geht gar nicht.

Alica: Wenn du dir jetzt was wünschen könntest, wie die Situation für trans* Menschen in Deutschland in Zukunft aussehen soll – was wäre deine Traum-Vorstellung?

Nick: Ich glaube das Wichtigste ist, dass endlich das Prinzip der Selbstbestimmung ankommt und sich auch in den Gesetzen dazu niederschlägt. Dass Leute einfach anerkannt werden in ihrem Geschlecht, auch in Bezug auf den Namen, den sie auswählen. Und endlich diese Fremdbestimmung, sei es durch Gerichte, sei es durch Medizin, sei es durch Psychologie oder sei es auch durch eine Ehegemeinschaft – dass die endlich aufhört.

Ich wünsche mir, dass Leute eher darin unterstützt werden, ihren Weg zu gehen. Da komme ich auch auf das Thema der Beratung zurück: Das besonders Absurde daran, dass eine Zwangsberatung vorgeschrieben wird, ist ja, dass Personen eigentlich sehr gerne und freiwillig Beratung in Anspruch nehmen. Das ist der Fall, wenn die Beratung ihre Anliegen unterstützt, und sie in ihrem Prozess und auch mit ihren Zweifeln begleitet. Das ist aber nicht der Fall, wenn die Beratung eine Funktion hat, in der die Menschen abhängig sind von der Entscheidung der beratenden Person. Beratungsstellen sind ja eher überlaufen, den Bedarf nach Beratung gibt es also durchaus. Einige Beratungsstellen sind aber auch gar nicht zugänglich – zum Beispiel für Menschen auf dem Land oder mit anderen körperlichen oder sprachlichen Voraussetzungen. Da gilt es eher anzusetzen: Eine Infrastruktur für Beratungsstellen zu schaffen, in der trans* Personen unterstützt werden, statt es ihnen noch schwerer zu machen.

Alica: Für alle, die jetzt sagen: „Ich möchte mich (als nicht betroffene Person) solidarisieren! Ich möchte euch in meinem Feminismus mitdenken!“ – Was kann so jemand konkret tun?

Nick: Erstmal finde ich es wichtig, diese Haltung zu haben – eben eine solidarische Haltung: über die eigene Betroffenheit hinaus Kämpfe zusammen zu führen und zusammen zu denken. Trans*, inter* und nicht-binär-geschlechtliche Personen als zentrale Akteur*innen des Feminismus zu begreifen, die gleichberechtigt neben Frauen vorkommen, das finde ich schon den wichtigsten Punkt.

Davon leitet sich dann eigentlich alles andere ab. Da gehört natürlich dazu, die Person richtig zu gendern, den richtigen Vornamen zu verwenden und sie auch mit zu nennen. Frauen mit Sternchen, Frauen*, beinhaltet eben nicht trans* Männer oder nicht-binäre Personen. Und da muss man dann halt diese Schleife machen, nicht nur „Frauen*“ zu sagen, sondern „Frauen, trans* und inter*“, zum Beispiel. Sprache ist wichtig, weil sie ganz viele Machtverhältnisse transportiert – und durch Wiederholung auch immer weiter verfestigt.

Gleichzeitig muss emanzipatorische Politik natürlich über Sprache hinaus gehen! Es gibt ganz viele strukturelle Benachteiligungen von Menschen, die jenseits von Sprache liegen, die angegangen werden müssen. Dazu gehören eben auch solche Gesetze wie das TSG. Sich hier genauso für trans*- und inter*-Themen einzusetzen wie für andere feministische Themen – das wäre ein guter feministischer Ansatz.

Alica: Du hast gerade den Bogen schon schön gespannt – um zum TSG zurückzukommen und vor allem zu der Reform: Was können wir dagegen tun, was da gerade passiert?

Nick: Also an sich wollen wir ja eine TSG-Reform, nur eben nicht diese. Und ich glaube es ist ganz wichtig, jetzt eine laute und kritische Öffentlichkeit zu schaffen. Auch Forderungen klarzustellen. Da gibt es dann natürlich unterschiedliche Wege. Man kann das zum Beispiel machen, indem man Abgeordnete anschreibt. Indem man mit Freund*innen darüber diskutiert, wie man trans*- und inter*-Themen mitdenkt in feministischen Diskursen. Es gibt zwei Petitionen, die unterschrieben werden können [klick1! – Anm. d. Redaktion: Die Petition ist mittlerweile geschlossen] [klick2!]. Und auch sich einfach zu vernetzen, sich auszutauschen und feministische Kämpfe zusammen zu kämpfen.

Alica: Danke für dieses schöne Schlusswort und vor allem, dass du dir die Zeit für dieses Gespräch genommen hast!

 

Anmerkung der Redaktion: Der Reformentwurf des TSG wurde nach den starken Protesten, unter anderem über die verlinkten Petitionen, nicht wie geplant dem Kabinett vorgelegt. Eine Besprechung steht noch aus, der weitere Verlauf ist ungewiss.

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