„Wir wurden mit Weihwasser bespritzt“

„Wir wurden mit Weihwasser bespritzt“

Ob Irland oder Polen – das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch ist heute in vielen Ländern Europas noch immer nicht gegeben. Aber wie sieht es eigentlich in Deutschland aus?

Die Annahme, Abtreibungen seien hier legal, ist ebenso weit verbreitet wie falsch. Bis zum dritten Monat sind Schwangerschaftsabbrüche zwar straffrei, doch noch immer steht Paragraph 218 im Strafgesetzbuch. Jede Abtreibung stellt somit einen Gesetzesverstoß dar – dass das Thema ein gesellschaftliches Tabu ist, überrascht da nicht. Unter anderem deswegen ruft das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung am 16. September zum jährlichen Aktionstag auf, um gegen den von Abtreibungsgegner*innen organisierten „Marsch für das Leben“ in Berlin zu protestieren. Im Interview mit *innenAnsicht erzählt Johanna Warth uns mehr über die schwierige Situation von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland und wie das Bündnis sich auch international für mehr sexuelle Selbstbestimmung einsetzt.

 

In den Medien hört man heute nur noch von Abtreibungsdebatten in anderen Ländern, wie beispielsweise Polen – dabei sind Schwangerschaftsabbrüche auch in Deutschland noch immer rechtswidrig. Warum gibt es bei uns keine Diskussion mehr über das Thema?

Es ist so gut wie kein Bewusstsein dafür da. Alle denken, bis zum dritten Monat sei ein Schwangerschaftsabbruch legal, aber dass er nach wie vor im Strafgesetzbuch steht, wissen die wenigsten Leute. Den meisten ist nicht bewusst, dass ein Schwangerschaftsabbruch auch zu diesem frühen Zeitpunkt nur unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt wird, aber dennoch rechtswidrig ist. In den 70er Jahren war die Frage total populär, ganz viele Leute sind dafür auf die Straße gegangen und haben gesagt: „Weg mit Paragraph 218!“ und „Mein Bauch gehört mir.“ Es scheinen sehr viele Leute die Auffassung zu haben, dass es damit erledigt wäre. Dabei ist dieser Kampf noch immer nicht zu Ende gekämpft.

Ganz im Gegengeil sogar. Konservative Kräfte gewinnen wieder an Macht – die Umfragewerte für CDU oder AfD zeigen es. Was unternehmt ihr als Bündnis, um euch dem entgegenzustellen?

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wurde auch als Reaktion auf die zunehmenden Aktivitäten von selbsternannten „Lebensschützer*innen“ gegründet, die seit 2002 den „Marsch für das Leben“ – damals noch unter dem Namen „1000 Kreuze für das Leben“ – in Berlin veranstalten. Diese Gruppierungen mobilisieren immer mehr Menschen – letztes Jahr kamen 5000 bis 6000 Abtreibungsgegner*innen aus ganz Deutschland angereist. Wir rufen mit dem Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung zum Gegenprotest auf. Am 16. September treffen wir uns um 12 Uhr am Brandenburger Tor zur Auftaktkundgebung, von dort zieht anschließend die Demonstration los. Außerdem planen wir weitere Aktionen in der Zeit davor und das Jahr über. Der AfD versuchen wir, wo immer es geht, entgegenzutreten. Insbesondere, wenn sie irgendwo zu frauenpolitischen Themen oder ihrem Familienbild sprechen, organisieren wir Proteste vor Ort. Dieses Jahr und auch in Zukunft wollen wir den 28. September als festen Tag nutzen, um für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen mobil zu machen. Warum sollten wir schließlich immer nur den blöden „Marsch für das Leben“ als Anlass nehmen?

Du bist seit ungefähr zwei Jahren beim Bündnis dabei. Was für Erfahrungen hast du bisher bei euren Aktionen gemacht?

Beim „Marsch für das Leben“ trifft man echt abgedrehte Leute, die wirklich fundamentalistisch sind. Sie verbinden ihren Schweigemarsch seit ein paar Jahren mit einen „Freiluftgottesdienst“, der im vergangenen Jahr direkt vor dem Bundeskanzlerinnenamt stattfand. Einige Bündnis-Aktivist*innen sind nach unserer Protestveranstaltung relativ nah an die Absperrung rangegangen, um die zu stören. Es stehen dann Menschen vor einem, die einem ein Kreuz vors Gesicht halten und irgendwelche Gebete murmeln… Letztes Jahr hat uns sogar ein Mann mit Weihwasser bespritzt. Ein anderes Mal haben wir bei einer Kundgebung gegen eine Veranstaltung der Fundamentalist*innen Flyer verteilt, da kam uns ein Mann entgegen, hat direkt abgewunken und meinte zu uns: „Zum Glück vermehrt ihr euch nicht“. Aber es gibt auch positive Erlebnisse! Wenn man zum Beispiel abends in einer Bar oder beim Feiern unterwegs ist und zufällig auf das Thema kommt, da gibt es immer wieder einen krassen Aha-Effekt, weil eigentlich alle denken, Schwangerschaftsabbrüche wären in Deutschland legal. Und dann passiert es doch immer mal wieder, dass Leute sich dafür interessieren und dann auch mit zu den Bündnistreffen kommen und dafür Feuer und Flamme sind. Das freut mich immer sehr, wenn das passiert. Außerdem lernt man bei dieser Arbeit viele tolle, inspirierende Frauen kennen.

Wie konnte überhaupt eine Situation entstehen, in der ein Abbruch rechtswidrig, aber straffrei ist?

Der Abtreibungsparagraph wurde schon im 19. Jahrhundert verfasst. Seitdem wurden viele Reformen durch die CDU/CSU gestoppt. Bereits 1974 hätten wir nach einer Abstimmung im Bundestag die sogenannte Fristenregelung bekommen können, wonach Schwangerschaftsabbrüche bis zum dritten Monat legal wären. Damals durfte eine Schwangerschaft nur abgebrochen werden, wenn das Leben der schwangeren Person bedroht war. Nachdem der Bundestag für die Fristenregelung abgestimmt hatte, hat die CDU/CSU Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, welches die Regelung wieder gekippt hat. Und zwar mit der Begründung, dass das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person nicht über dem Leben des Embryos stehe und Letzteres deshalb vom Staat zu schützen sei. Unglaublich! Erst in den 90er Jahren bekamen wir die jetzige sogenannte Beratungsregelung. Schwangerschaftsabbrüche sind damit innerhalb der ersten zwölf Wochen, nach Teilnahme an einer Pflichtberatung, straffrei, wenn sie von Ärzt*innen durchgeführt werden – aber bleiben dennoch rechtswidrig. Nur wenn eine medizinische Indikation vorliegt, also ein starkes gesundheitliches Risiko für die schwangere Person oder eine Behinderung des Fötus besteht, dürfen Schwangerschaftsabbrüche auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Viele scheinen sich zu fragen, warum man überhaupt für eine Legalisierung kämpfen muss, wenn doch zumindest bei einem Abbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche keine strafrechtliche Verfolgung droht.

Die Regelung, die wir haben, stellt aber ein massives Problem dar. Damit, dass Abtreibungen im Strafgesetzbuch stehen, geht gesellschaftlich eine unglaubliche Stigmatisierung und Tabuisierung einher. Eigentlich muss jede*r Leute kennen, die Schwangerschaftsabbrüche machen und gemacht haben, aber niemand spricht darüber. Hinzu kommt, dass es nicht grundsätzlich die Krankenkasse bezahlt, sondern dass man sehr häufig die Kosten von etwa 300 bis 600 Euro selbst tragen muss. Weiterhin gibt es ohne Pflichtberatung keinen Schwangerschaftsabbruch, doch es ist nicht immer einfach, eine Beratungsstelle zu finden. Und weil Schwangerschaftsabbrüche faktisch ein Straftatbestand sind, dürfen Ärzt*innen nicht dafür „werben“, das heißt nicht auf ihre Homepage schreiben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb ist es für die Betroffenen überhaupt nicht transparent, wo man einen Schwangerschaftsabbruch bekommen kann – diese Information bekommt man nur bei der Beratungsstelle. Außerdem ist der Eingriff kein Standardbestandteil der gynäkologischen Ausbildung in Deutschland. Häufig begreifen sich Ärzt*innen, die speziell das Fach Gynäkologie wählen, eher als Menschen, die Schwangerschaften begleiten und Kinder auf die Welt bringen. Für sie ist es damit unvereinbar, Schwangerschaften abzubrechen – ich finde das antifeministisch und nicht nachvollziehbar, wenn man diesen Beruf wählt. Insbesondere gibt es immer weniger Ärzt*innen, die auch über die zwölfte Woche hinaus eine Schwangerschaft abbrechen, obwohl das rechtlich in Deutschland über die medizinische Indikation in Ausnahmesituationen möglich wäre. Dass es aber kaum Ärzt*innen gibt, die eine medizinische Indikation stellen, ist ein Riesenproblem. Und selbst wenn diese vorliegt, lassen sich aktuell kaum Ärzt*innen finden, die bereit sind, den Abbruch durchzuführen. Wer die Ressourcen dazu hat, kann in so einem Fall ins Ausland gehen, z.B. in den Niederlanden oder in England sind die Schwangerschaftsabbruchgesetze wesentlich liberaler. Dort kann bis zur 24. bzw. 18. Woche abgebrochen werden, und die Ärzt*innen vor Ort beherrschen sehr viele Verfahren, die auch weniger invasiv sind als in Deutschland. Allerdings dürfen die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu schwangeren Personen, die schon in einer zu hohen Woche sind und hier nicht mehr straffrei abtreiben können, nicht sagen, dass es diese Möglichkeiten gäbe. Das ist wirklich absurd.

Wie engagiert ihr euch über Deutschland hinaus für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, z.B. durch Kooperationen mit Gruppen aus anderen Ländern?

Zu den Gruppen, mit denen wir zusammenarbeiten, gehören u. a. die Personen, die sich bei den Czarny-Protesten in Polen und hier in Berlin engagiert haben, als die PiS-Partei die Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen noch strenger gemacht hat, als sie ohnehin schon war. Schwangerschaftsabbrüche sind dort mittlerweile nur noch erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für die schwangere Person darstellen würde. Die Leute vom Czarny-Protest sind auch meistens bei unseren Bündnistreffen vertreten und wir waren auch dabei, als sie Kundgebungen hier in Berlin gemacht haben. Außerdem kooperieren wir mit Ciocia Basia. Das ist eine Organisation, die schwangeren Menschen aus Polen hilft, hier einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen. Die Personen können das anonym machen, und je nachdem, welche finanziellen Mittel sie haben, wird das von der Organisation getragen oder sie bezahlen es selber. Ansonsten arbeiten wir noch mit der Gruppe Berlin Ireland Pro Choice zusammen, die auch häufig bei unseren Bündnistreffen anwesend ist. Generell greifen wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit immer alles auf, was zu Schwangerschaftsabbruch oder Familienplanung auch international in den Medien ist, weil wir generell mehr Aufmerksamkeit für das Thema wollen, auch wenn wir uns in unserer Arbeit allgemein auf die Situation in Deutschland und auf den Paragraph 218 Strafgesetzbuch berufen.

Was gibt es noch an wenig bekannten Fakten zum Thema Abtreibung in Deutschland?

Statistisch gesehen finden die meisten Schwangerschaftsabbrüche bei Personen statt, die bereits Kinder haben. Oft sind diese einfach schon ein bisschen älter oder denken, sie haben gar nicht genug Zeit, Kraft, Kapazität oder finanzielle Ressourcen, um noch ein weiteres Kind zu bekommen. Oder sie wollen es einfach nicht. Der Anteil an Spätabbrüchen ist übrigens sehr gering. Insgesamt sind die Zahlen von Schwangerschaftsabbrüchen in den letzten Jahrzehnten bis jetzt relativ stabil, eine starke Zunahme ist also nicht zu verzeichnen.

Mehr Infos zum Bündnis und zum Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung gibt es auf www.sexuelle-selbstbestimmung.de.

8 thoughts on “„Wir wurden mit Weihwasser bespritzt“

  1. Ich finde es hochgradig verstörend, dass das immer noch im Strafgesetzbuch steht.
    Eine andere Entwicklung, über die ich vor ein paar Jahren mal las, war die Privatisierung vieler Kliniken. In dem Artikel ging es damals darum, dass zu diesem Zeitpunkt ein großer Teil der Krankenhäuser in der Kölner Umgebung in katholischer Hand war – und diese religiöse Grundlage auch auf die angebotenen gynökologischen Leistungen Einfluss nahm. (Im konkreten Fall ging es dabei um eine vergewaltigte Frau, der die Erstuntersuchung sowie die Pille danach verweigert wurde und die vier oder fünf Kliniken anfahren musste, bis ihr geholfen wurde.)

    Im privaten Umfeld habe ich selbst eine Gynäkologin, die im Rahmen ihrer Ausbildung entscheiden musste, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen würde oder nicht (ist zumindest in ihrem Haus dem Gewissen der jeweiligen ÄrtzInnen überlassen). Wir haben damals lang darüber diskutiert, weil sie sich nicht ganz sicher war. War eine spannende Unterhaltung, damals.

    Liebe Grüße
    Sabrina

    1. „Ich finde es hochgradig verstörend, dass das immer noch im Strafgesetzbuch steht.“

      Verstörend finde ich eher, wieso jemand es verstörend finden kann, dass Abtreibung überhaupt im StGB auftaucht.

      Immerhin ist es Tatsache, dass eine Abtreibung die gezielte Tötung eines lebenden Exemplars der Spezies Mensch ist. Dass eine Gesellschaft, die auf individuellen Menschenrechten basiert, bei Abtreibung Regelungen trifft, sollte da nicht verstören, denn es ist erwartbar.

      Abgesehen würde auch bei einer Totalliberalisierung immer noch die Abtreibung ohne Einverständnis der Schwangeren im StGB auftauchen müssen, womit Abtreibung immer noch im StGB wäre.

      1. „Immerhin ist es Tatsache, dass eine Abtreibung die gezielte Tötung eines lebenden Exemplars der Spezies Mensch ist.“ Ob es sich bei einem Fötus um „ein lebendes Exemplar der Spezies Mensch“ handelt ist keineswegs Tatsache, sondern Auslegungssache. Dass Leben bei der Befruchtung beginnt, ist keineswegs gesellschaftlicher Konsens. Es gibt durchaus unterschiedliche Meinungen hierzu. Und selbst wenn Leben bei der Befruchtung beginnen würde, ist das noch lange kein „Totschlagargument“ gegen die Legalisierungen von Abtreibungen. Die Selbstbestimmung der schwangeren Person kann trotzdem rechtlich über den Schutz dieses vermeintlichen Lebens gestellt werden. All dies ist schlichtweg Ansichtssache.

        1. „Dass Leben bei der Befruchtung beginnt, ist keineswegs gesellschaftlicher Konsens.“

          „Leben“ ist ein Begriff der Wissenschaft Biologie. Somit ist es völlig egal, was der gesellschaftliche Konsens dazu sagt.

          Es kann auch gesellschaftlicher Konsens sein, dass die Erde eine Scheibe ist; das ändert aber nichts an der physikalischen Tatsache, dass die Erde weit entfernt davon ist, eine Scheibe zu sein, sondern vielmehr einer Kugel ähnelt (was natürlich auch nicht exakt stimmt, aber Kugel ist bedeutend näher dran als Scheibe).

          Und es ist eben eine biologische Tatsache, dass das „Ding“ nach der Befruchtung ein Lebewesen ist. Alle Lebewesen gehören zu Spezies und Tatsache ist ebenfalls, dass dieses Lebewesen zur Spezies Mensch gehört. Und Tatsache ist ebenfalls, dass es durch die Abtreibung in den Zustand „nicht lebendig“ im biologischen Sinne versetzt wird, ergo ist es biologische Tatsache, dass es durch die Abtreibung getötet wird.

          „Und selbst wenn Leben bei der Befruchtung beginnen würde, ist das noch lange kein „Totschlagargument“ gegen die Legalisierungen von Abtreibungen.“

          Tatsächlich ist die Tatsache, dass das Leben mit Befruchtung beginnt, kein „Totschlagargument“ gegen die Legalisierung von Abtreibung.

          Ich frage mich nur immer, warum dann nicht einfach die von mir genannten biologischen Tatsachen für eine entsprechende Diskussion immer wieder geleugnet werden. Wozu Tatsachen leugnen, wenn es doch eh kein Totschlagargument ist?

          Nebenbei neigt aber auch die „Gegenseite“ dazu, regelmäßig bestimmte Tatsachen zu leugnen; z.b. dass ein ungeborenes halt z.b in der 6. SSW p.c. noch keinen Schmerz empfindet.

          Tatsachen leugnen nervt egal von welcher Seite.

          1. Dass etwas grundsätzlich die Definition eines Lebewesens erfüllen mag, heißt nicht, dass es unbedingt „lebendig“ ist- denn ja, da gibt es definitiv unterschiedliche Definitionen zu. (So wie es auch zu „tot“ verschiedene Definitionen gibt.)

            Wie Feline schon schrieb, muss die Frage „lebendig“ oder „nicht lebendig“ aber auch einfach nicht das Entscheidende sein, wenn die Selbstbestimmung der schwangeren Person (rechtlich) höher angesetzt wird.

            Um auf die Definition von „tot“ zurückzukommen: In vielen Staaten können Menschen entscheiden, ob sie nach ihrem Tod (definiert als Hirntod) Organe spenden wollen – oder nicht. Diese Entscheidung über den eigenen Körper wird anerkannt, über den Tod dieser Menschen hinaus. Obwohl ihre Organe anderen das Leben retten könnten.
            Dass dieses Recht auf Selbstbestimmung lebendigen, schwangeren Personen nicht im selben Maße zugestanden werden soll, will mir nicht in den Kopf.

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